Bestattungs-Vorsorge

Worum geht es bei der Bestattungs-Vorsorge?

Durch die Vorsorge machen Sie es den Menschen, die nach Ihrem Tod für Ihre Bestattung verantwortlich sind, einfacher, Ihre Wünsche und Vorstellungen aufzugreifen und umzusetzen. In einem gemeinsamen Gespräch beraten wir Sie bei der Wahl der Bestattungsart und -form. Gerne können wir dieses Beratungsgespräch auch bei Ihnen zu Hause durchführen. Unsere Vorsorgegespräche sind kostenlos. Im Anschluss erhalten Sie ein Gesprächsprotokoll, Ihren persönlichen Vorsorgeführer, sowie eine detaillierte Kostenzusammenstellung aufgrund aktueller Preisbasis.

Wer kann einen Vorsorgevertrag abschließen?
Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass Sie den Vorsorge-Vertrag nur für sich selbst abschließen können. Möchten Sie für jemand anderen auf diese Weise die Bestattung regeln, müssen Sie im Besitz einer Betreuungsverfügung oder einer Vorsorgevollmacht für die betreffende Person sein.
Welche Kosten entstehen für den Abschluss eines Vorsorgevertrages?
Es entstehen keine Kosten für den Abschluss.
Können Sie einen Vorsorge-Vertrag wieder auflösen?
Ja. Ohne Angabe von Gründen können Sie Ihren Vertrag jederzeit wieder auflösen.
Bekommt man jährlich einen Kontoauszug über seine eingezahlten Gelder?
Ja, die Angehörigen erhalten jährlich per Post einen aktuellen Kontoauszug.
Wie kann ich die Bestattungsvorsorge vor dem Zugriff des Sozialamtes schützen?
Grundsätzlich gilt: Die angemessene Bestattungsvorsorge ist vor dem Zugriff des Sozialamtes geschützt.
Im Kreis Böblingen gilt die Grenze bei 5000€. Durch die Einlage bei der Treuhand ist das Geld zudem zweckgebunden hinterlegt.

Vorsorge im Vergleich

Während in den Niederlanden mehr als zwei Drittel der Bevölkerung eine Sterbegeldversicherung abgeschlossen haben, sind es in Deutschland unter zwei Prozent. Die große Differenz erklärt sich mit der ursprünglich gewährten staatlichen Fürsorge in Deutschland, die mit den Gesundheitsreformen in den letzten Jahren schrittweise aufgegeben wurden.

Bestattungsvorsorge schon zu Lebzeiten

Als Partner des Kuratorium Deutsche Bestattungskultur e.V. und der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG beraten wir Sie professionell in allen Fragen der Vorsorge - sei es mit einer Sterbegeldversicherung oder der Anlage von Vorsorgegeldern. Wir beraten Sie grundsätzlich unverbindlich und ohne Verpflichtung ihrerseits. Wir erstellen Ihnen einen individuellen Kostenvoranschlag auf heutiger Preisbasis und zeigen Ihnen auch eine finanzielle Möglichkeit der Absicherung auf. Vereinbaren Sie unverbindlich einen Beratungstermin, wir unterstützen Sie gerne bei der Erstellung Ihrer persönlichen Vorsorgeunterlagen.

Wer ist die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG?

Die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG ist eine Serviceeinrichtung des Bundesverbandes Deutscher Bestatter e.V., Düsseldorf, und des Kuratoriums Deutsche Bestattungskultur e.V., Bonn. Sie wurde zu Ihrer Sicherheit und zur Sicherung der für Ihre dereinstige Bestattung zu hinterlegenden Gelder gegründet und unterliegt dem strengen deutschen Aktienrecht. Mehr als 115.000 Vorsorgende vertrauen dieser Einrichtung. Ihre Treuhandeinlage wird zusätzlich abgesichert durch die Ausfallbürgschaft einer namhaften deutschen Sparkasse. Hierüber erhalten Sie von dieser eine entsprechende Bestätigung.

Wie es funktioniert:

  1. Nachdem Sie mit dem Bestatter Ihrer Wahl einen Bestattungsvorsorgevertrag geschlossen haben, der auch den Kauf des Grabmals und die langfristige Grabpflege beinhalten kann, schließen Sie entsprechend dem vom Bestatter erstellten Kostenvoranschlag einen Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag ab. Einen Vertragsvordruck hält Ihr Bestatter für Sie bereit. Die Zahlung erfolgt über den Bestatter oder direkt an die Treuhand.
  2. Nach Abschluss des Vertrages und Einzahlung der vereinbarten Summe wird Ihr Kapital nach den Anlagerichtlinien des Aufsichtsrates, die den Kriterien der Mündelsicherheit ähneln, bestverzinslich als Treuhandvermögen angelegt. Aus den Erträgen werden die Verwaltungskosten bestritten. Die Ihnen zugesagte Verzinsung Ihrer Treuhandeinlage wird hiervon nicht berührt, d.h. Ihre Zinsgutschrift erhalten Sie brutto = netto, ohne Abzug von Verwaltungskosten und Steuern. Das Treuhandvermögen unterliegt dabei der ständigen Kontrolle des Aufsichtsrates. Im Aufsichtsrat ist das Kuratorium Deutsche Bestattungskultur durch seinen Vorsitzenden vertreten. Die Höhe Ihres Treuhandvermögens wird Ihnen auf Anfrage, mindestens aber jährlich über den von Ihnen beauftragten Bestatter mitgeteilt. Außerdem stellt die Treuhand Ihnen sowohl auf Ihre Aufforderung wie auch einmal jährlich über Ihren Bestatter Zinsbescheinigungen zur Verfügung.
  3. Im Todesfall wird das Treuhandvermögen einschließlich der aufgelaufenen Zinsen an den Bestatter zur Erfüllung Ihres Bestattungsvorsorgeauftrages ausgezahlt.
  4. Der Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag ist kündbar. Die Auszahlung erfolgt jedoch auch hier immer über den Bestatter.
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